für den Betrieb von Hotspots bei Kunden mit der SSID „WESTPFALZ-Wireless“ und „Eduroam“ der K-net Telekommunikation GmbH in Kaiserslautern.
Es gelten die AGB`s für Telekommunikationsdienstleistungen (Telefon/Internet) Festnetz und Hotspotbetrieb.
Für die Nutzer der Hotspots gelten die AGB WLAN_WESTPFALZ_WIRELESS.
1. Leistungsumfang / Voraussetzung zur Nutzung
Die K-net Telekommunikation GmbH (im Folgenden „K-net“ genannt) erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistung.
Errichtung einer oder mehrerer Hotspots auf dem Gelände und/oder in dem(den) Gebäuden des Kunden, um beliebigen Dritten („Nutzern“) einen kabellosen Zugang zum Internet mittels WLAN zu ermöglichen.
Die Entfernung zwischen Hotspot und Endgerät des Nutzers kann in Gebäuden maximal 30m betragen, außerhalb zwischen 50m und 70m je nach Topographie und Bebauung des zu versorgenden Bereiches. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten ist eine Funkfeldplanung unabdingbar. Hierüber erstellt die K-net gerne ein entsprechendes Angebot.
Zur Anbindung an das Internet wird dem Kunden sowohl der Internetanschluss als auch die notwendige Hardware (Router / Hotspots etc.) auf Mietbasis zur Verfügung gestellt. Die Geräte verbleiben im Eigentum der K-net.
Die Internetbandbreite zur Versorgung des/der Hotspot/s wird gemeinsam mit dem Kunden festgelegt.
Die notwendige Netzwerkverkabelung zur Herstellung der Verbindung zwischen Router und Hotspot(s) wird von dem Kunden bauseits zur Verfügung gestellt. Der Router ist gemeinsam mit dem „Internetserver“ der K-net für die Authentifizierung der Nutzer verantwortlich.
Die Hotspots werden von dem Kunden ausschließlich zur Förderung seines eigenen Geschäftes genutzt bzw. seinen Mitarbeitern zum privaten Surfen über eigene mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets o.ä.) angeboten.
Die K-net ist berechtigt nach Vertragsabschluss das Logo des Kunden bzw. Anschrift / Öffnungszeiten des Unternehmens / Link Homepage etc. in K-net eignen Internetauftritten zu veröffentlichen (Karten, Tabellen o.ä.).
Im Bereich der Begrüßungsseite (Landingpage) ist K-net berechtigt, Inhalte Ihrer Wahl darzustellen.
K-net veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle Liste der verfügbaren Hotspot-Standorte an denen der Zugang zu Westpfalz-Wireless möglich ist. Der Zugang kann von den Öffnungszeiten der jeweiligen Vertragspartner / Standortpartner abhängen und daher zu bestimmten Zeiten eingeschränkt oder auch gar nicht möglich sein.
2. Service
Die K-net kann einzelne Hotspots ohne Ankündigung zu Reparatur- oder Wartungszwecken ohne vorherige Ankündigung außer Betrieb nehmen bzw. diese technisch ändern.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline der K-net Montag bis Freitag (außer gesetzlichen Feiertagen) von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 515 28 83 76.
Eine ununterbrochene und jederzeit störungsfreie Bereitstellung des WLAN kann nicht garantiert werden, ebenso wie eine definierte Übertragungsgeschwindigkeit, da diese von einer Vielzahl von Faktoren beeinträchtigt werden kann.
Diese sind z.B. die technische Anbindung des Hotspots, die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer des WLAN, die Anzahl der aktiven Nutzer am jeweiligen Hotspot, die zur Verfügung stehende Signalstärke, der Netzauslastung des Internet Backbones, die Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers etc.
Eine Verpflichtung der K-net, dem Nutzer am jeweiligen Standort einen Zugang zum WLAN zu gewähren besteht nicht.
Für die Dauer des Mietvertrages ist K-net für die Funktionsfähigkeit des/der
Hotspot/s verantwortlich. Die Verantwortung erlischt, im Falle der Zerstörung oder Untergang der überlassenen Hardware, die auf ein vorsätzliches
oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist. Die erforderlichen Reparaturkosten trägt der Kunde bzw. hat bei Unmöglichkeit der Reparatur den aktuellen
Neuwert des Anschlussgerätes zu ersetzen.
Im Interesse der Qualitätssicherung ist die K-net berechtigt gegebenenfalls die gleichzeitige Anzahl Nutzer auf einem Router zu begrenzen.
3. Nutzung
Dem Nutzer stehen aktuell im Versorgungsbereich der Hotspots folgende SSID’s (Netzkennungen) zur Verfügung:
WESTPFALZ-WIRELESS mit einer Begrüßungsseite/Landingpage mit regionalen Inhalten und Internet-Links die der Nutzer ohne Anmeldung und zeitliche Begrenzung nutzen kann.
EDUROAM, das Netz für Studenten mit einer entsprechenden Registrierung an einem Hochschulrechenzentrum.
Zur Nutzung des „WESTPFALZ-WIRELESS“ ist ein WLAN fähiges, betriebsbereites Endgerät erforderlich mit einem entsprechenden Web-Βrowser. Die WLAN-Schnittstelle muss als DHCP Client konfiguriert sein. Die Notwendigen Voraussetzungen sind durch den Nutzer zu erbringen.
Die Authentifizierung erfolgt durch den Eintrag eines Benutzernamens und eines Passwortes in einem Anmeldefenster. Diese Zugangsdaten erhält der Nutzer nach erfolgreicher Registrierung durch die K-net über sein mobiles Gerät mit einer deutschen SIM-Karte (ausländische SIM-Karte ist in Vorbereitung).
Durch die erfolgte Registrierung wird dem Nutzer eine volumen- und/oder zeitbasierte Internetnutzung ermöglicht. Die Registrierung je Handynummer ist nur einmal möglich.
Dem Nutzer wird ermöglicht, durch einfache Trennung seine Internetanbindung beenden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen, sofern der gewählte Tarif dies zulässt. Eine Erstattung oder eine Anrechnung des Restguthabens/-volumens ist nicht möglich.
Die von dem Nutzer gewählte Nutzungsdauer bzw. das gewählte Datenvolumen beginnt mit dem einmaligen Login und endet automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer / dem aufgebrauchtem Datenvolumen.
4. Datensicherheit
Die K-net liefert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutz.
Die Datenübertragung zwischen dem „WESTPFALZ-WIRELESS“ und dem Internet erfolgt über die SSID (Service Set Identifier) unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die zu übertragenden Daten verschaffen. Der Nutzer muss eigene Sicherheitsvorkehrungen treffen (SSL-Verschlüsselung / VPN Software) um seine sensiblen Daten zu schützen, bzw. hat deren Übertragung zu unterlassen.
Die K-net übernimmt daher keine Haftung für Schäden an der Hard- oder Software des Endgerätes des Nutzers, für Datenverlust oder andere Sachschäden, die auf die Nutzung der Hotspots zurückzuführen sind.
Der Nutzer übernimmt die Verantwortung dafür, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren, Würmer, trojanischen Pferden und anderen Schadprogrammen ist, es geschützt ist z.B. durch eine Firewall, Virenscanner etc.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Installation und die Leistungserbringung von seiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere bei Bedarf den Zugang zum Anschluss zu gewähren, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen.
Bei der Integration des Zugangsdienstes in das Netzwerk des Kunden, geschieht dies auf eigene Verantwortung. K-net empfiehlt die Anbindung der Hotspots an den Router über ein eigenes physikalisch getrenntes Netz zu realisieren.
Der Kunde ist verpflichtet, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss nur von K-net ausführen zu lassen. Aufwendungen, die K-net nach einer Störungsmeldung eines Kunden durch die Überprüfung der technischen Einrichtungen von K-net entstehen, hat der Kunde zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von K-net vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. In diesen Fällen ist K-net berechtigt, den Aufwand gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass durch die ungerechtfertigte Störmeldung kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die dem Kunden für die Vertragsdauer überlassenen technischen Einrichtungen bleiben Eigentum von K-net. Bei Beeinträchtigungen des Eigentumrechtes durch Beschädigung oder Verlust ist K-net unverzüglich zu informieren. Bei einer Änderung der Adresse des Aufstellungsortes ist dies ebenfalls der K-net unverzüglich anzuzeigen.
Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. K-net empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden.
Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhanden Endeinrichtung durch eine neue ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Erkennbare Schäden und Mängel an den Abschlusseinrichtungen (Router),sind vom Kunden unverzüglich der K-net mitzuteilen. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eineFeststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung die von K-net Gestellte Hardwware vollständig innerhalb von zehn Werktagen ineinwandfreiem Zustand an K-net zurückzusenden.